Gesund bleiben und gesund werden in deutschen Heilbädern und Kurorten!

Mehr als 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschland setzen mit den ortsgebundenen und ortstypischen Heilmitteln bzw. Heilverfahren in der Kurortmedizin Maßstäbe weit über Europa hinaus. Garant für die hohe Qualität und die Vergleichbarkeit der Angebote sind die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. (DHV) gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) herausgegebenen Qualitätsstandards, die sogenannten Begriffsbestimmungen. Mit der jetzigen Vorlage der 13. Auflage der Begriffsbestimmungen schreibt der Deutsche Heilbäderverband e.V. diese Erfolgsgeschichte fort.

„Die Begriffsbestimmungen sind mehr als nur ein Instrument zur Sicherung innerverbandlicher Qualitätsnormen“, erklärt die DHV-Präsidentin, Frau Brigitte Goertz-Meissner. „Sie dienen in ihrer Außenwirkung einem fairen Wettbewerb der Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte untereinander,“ so Goertz-Meissner weiter. Als allgemein anerkannte Grundsätze des Kur- und Bäderwesens sind die Begriffsbestimmungen weitgehend materieller Bestandteil der Kurortgesetze und -verordnungen der Bundesländer, die nach dem Grundgesetz für die Gestaltung des Gesundheitswesens zuständig sind. Damit stellen die Begriffsbestimmungen bewährte und unverzichtbare Voraussetzung des föderal gegliederten Kur- und Bäderwesens dar. Sie schützen vor Irreführung über nicht näher definierte Begriffsvariationen und sichern länderübergreifend einheitlich hohe Qualitätsstandards.

 

Das Ziel, Ordnungsgrundlagen zu schaffen, die für den Bäderbereich klare Vorstellungen und zugleich Klassifizierungsmerkmale beinhalten, ehe einem Ort ein Prädikat verliehen werden kann, geht auf Bestrebungen regionaler Bäderverbände aus dem Jahr 1892 zurück. Bereits Mitte des vergangenen Jahrhunderts brachte der Deutschen Bäderverband e.V. (nun DHV) gemeinsam mit dem damaligen Bund Deutscher Verkehrsverbände, dem späteren Deutschen Fremdenverkehrsverband e.V. (nun DTV) „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ heraus. Aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden auch in der Folgezeit die Begriffsbestimmungen stetig weiterentwickelt. Die letzte gedruckte Fassung der „Begriffsbestimmungen“ datiert aus dem Jahr 2005 in Form der 12. Auflage. Mit der nun vorliegenden 13. Auflage unter der neuen Überschrift der „Begriffsbestimmungen / Qualitätsstandards für Heilbäder und Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte – einschließlich der Prädikatisierungsvoraussetzungen – sowie für Heilbrunnen und Heilquellen“ legen DHV und DTV ein komplett redaktionelles und inhaltlich überarbeitetes Werk vor.

 

Die Neuauflage spiegelt den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand wieder. Zusammenfassende Tabellen und Anforderungsschemata ergänzen die Vorgaben und schaffen einen schnellen Überblick. Weitere Themenbereiche wie beispielsweise Thalasso konnten aufgenommen werden. Erstmals wurden Anforderungen an Felke- und Schroth-Heilbäder und Kurorte festgeschrieben. Im Bereich der Luftqualität wurde abschließend geregelt, dass auf die zu erreichenden kurörtlichen Messgrößen abzustellen ist. Die Sachgebiete Heilwasser, Heilgase, Peloide, Meerwasser und Kneipp sowie Bioklima wurden dem heutigen Erkenntnisstand entsprechend dargestellt.

 

„Durch die Neugestaltung ist es für jeden Anwender leicht auffindbar, welche Gutachten sowohl zur Erst- als auch zur Reprädikatisierung, jetzt differenziert nach den einzelnen Bädersparten und Prädikatsstufen, erforderlich sind“, freut sich die DHV-Präsidentin und dankt den Persönlichkeiten, die an der Weiterentwicklung der Begriffsbestimmungen über Jahre hinweg intensiv gearbeitet haben.

 

„Gesundheit wird in der heutigen Gesellschaft zunehmend als ein zentraler Wert verstanden, der so lange wie möglich erhalten werden soll. Seit Jahrhunderten gelten die deutschen Heilbäder und Kurorte als Gesundheitskompetenzzentren und sind dank ihrer einheitlichen Qualitätsstandards führend in Europa“, erklärt Goertz-Meissner. „Hier werden Patienten und Gäste kompetent begleitet mit dem Ziel: gesund zu bleiben – gesund zu werden.“ Die Sicherung der Qualitätsstandards des Angebotes in den Heilbädern und Kurorten in Deutschland werde daher oberstes Ziel der Begriffsbestimmungen bleiben, bekräftigt sie. „Um dies zu gewährleisten, ist es von grundsätzlicher Bedeutung, dass die Begriffsbestimmungen auch zukünftig in bewährter interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in den Heilbädern und Kurorten, der Kurortmedizin, der Wissenschaft und der Anerkennungsbehörden immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden“, so die DHV-Präsidentin abschließend.