Ihr Weg zur Kur

Wenn Sie bereits mit dem Arzt/der Ärztin Ihres Vertrauens alle notwendigen Therapien an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben und sich die gewünschte Verbesserung einfach nicht einstellen mag, dann können Sie eine Kur auf Rezept beantragen.

Die Kur auf Rezept - Erholung ist die beste Medizin

Zuerst klären Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, welche Art von Kur für Sie infrage kommt: Ambulant oder stationär? Vorsorge oder Rehabilitation? Mutter-/Vater- Kind-Kur oder Kompaktkur?

Ihr Arzt kennt Ihre Krankheitsgeschichte genau und kann deshalb sehr gut einschätzen, welche Therapien und Kur-Anwendungen die beste Wirkung versprechen. Gemeinsam legen Sie dann die Ziele der Kur und deren Schwerpunkt der Behandlung und vielleicht auch gleich einen passenden Kurort fest und stellen den Kurantrag. 

Der Kur- bzw. Badearzt vor Ort wird dann mit Ihnen den für Sie passenden Behandlungsplan festlegen. Bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.

Tipp: Stationäre Kuren und ambulante Rehabilitation dürfen nur besonders qualifizierte Mediziner verordnen. Fragen Sie deshalb vorher Ihren Arzt/Ihre Ärztin, ob die Berechtigung dazu vorliegt. Falls nicht, kann er/sie sicher einen Kollegen empfehlen – oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach.

Sobald Sie den Antrag gestellt haben, prüft Ihre Krankenkasse, ob Sie alle notwendigen medizinischen Unterlagen eingeschickt haben und ob diese aussagekräftig sind. Ist das der Fall, wird eine neutrale medizinische Institution, wie z.B. der Medizinische Dienst oder ein Amtsarzt, Ihren Antrag prüfen. Er unterstützt die Krankenkasse dabei, sich ein Urteil zu bilden. Oft erfolgt diese Begutachtung anhand der Krankenakte und auf schriftlichem Wege, es kann aber auch eine körperliche Untersuchung angeordnet werden.

Tipp: Sollten Sie eine Ablehnung ohne vorherige persönliche Untersuchung erhalten, können Sie in Absprache mit dem Arzt Widerspruch einlegen.

Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt Ihr Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle o.a. die Kosten für Ihre Behandlung und ggf. sogar den dazugehörigen Aufenthalt. Wie viel das genau ist, hängt von vielen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet. Für alle gleich ist allerdings der gesetzliche Eigenanteil von 10 EUR pro Tag.

Wie bei den meisten anderen Leistungen der Krankenkassen fällt auch bei Kuren eine Selbstbeteiligung an. Sie wird direkt an die Einrichtung gezahlt, also an die Kur-Klinik oder das Reha-Zentrum. Bei ambulanten Kuren geht die Eigenleistung an den jeweiligen Leistungserbringer (z.B. den Physiotherapeuten).

Der Eigenanteil bei stationären Kuren - inklusive der Mutter- oder Vater-Kind-Kuren - beträgt 10 EUR täglich. Das gleiche gilt für die ambulante Rehabilitation.

Bei der ambulanten Kur beteiligen Sie sich mit 10 % an den Kosten für die Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verschrieben hat. Pro Verordnung bzw. Rezept fallen noch einmal jeweils 10 EUR an.

Übrigens: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen noch nichts dazu bezahlen!

Gute Nachrichten für alle, die über ein geringes Einkommen verfügen: Sie brauchen pro Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten, und die liegt bei 2 % der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen

Bei schwerwiegend chronisch Kranken ist der Grenzwert sogar nur 1 %. Wenn Sie diese Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie die Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.

Ihre Gesundheit darf ja schließlich nicht vom Geldbeutel abhängen!

Bei dieser Kurform, früher auch „Offene Badekur“ genannt, können Sie den Kurort und die Unterkunft gemeinsam mit Ihrem Arzt auswählen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung und 90% der Kurmittelkosten.

Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kann ein pauschaler Zuschuss von höchstens 16 EUR (für chronisch kranke Kleinkinder bis zu 5 Jahren 25 EUR) pro Kurtag gewährt werden.

Bei dieser besonderen Form der ambulanten Vorsorgekur empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung und übernimmt die vollen Kosten für Arzt und Kurmittel. Der Patient zahlt 10 EUR Selbstbeteiligung pro Tag. Diese besondere Kurform kann nur zu bestimmten Terminen angetreten werden.

Tipp: Sie können auch eine andere Kurklinik wählen, tragen dann allerdings die Mehrkosten im Vergleich zu der empfohlenen Einrichtung.

Reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, kann die Krankenkasse eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Dabei übernimmt sie i.d.R. für drei Wochen alle Kosten. Sie tragen lediglich die Selbstbeteiligung von 10 EUR pro Tag.

Tipp: Falls für Ihre Krankheit eine andere feste Behandlungszeit notwendig ist oder eine Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, so ist auch das grundsätzlich möglich. Fragen Sie Ihre Krankenkasse!

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten vollständig, lediglich der Eigenanteil von 10 EUR pro Tag fällt an - allerdings nur für das Elternteil, das Kind ist immer von der Zuzahlung befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls Ihre Krankenkasse.

Nähere Auskünfte können Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, aber auch von kirchlichen und gemeinnützigen Trägern wie z.B. Caritas, das DRK oder die AWO. Oder Sie wenden sich direkt ans Müttergenesungswerk.

Kur ohne Antrag - eine wertvolle Investition in Ihre Gesundheit

Sie können auch eine Kur machen, ohne dass Sie vorher bei der Krankenkasse einen Antrag stellen müssen. Vorsorge ist besser als Nachsorge – gönnen Sie sich ab und an eine kleine Wohlfühlpause, um Erschöpfung oder Krankheiten vorzubeugen und um fit für ein beschwingtes und langes Leben zu sein - und zu bleiben. Die deutschen Heilbäder und Kurorte verfügen über vielseitige Angebote und sind gerne bereit, Ihnen bei der Auswahl behilflich zu sein.

So erhalten Sie auch ohne Antrag einen Zuschuss von der Krankenkasse

Sie waren in Ihrem Heimatort beim Arzt und haben bereits ein Rezept für Heilbehandlungen bekommen?

Dann können Sie sich entweder in Ihrem Wohnort einen Physiotherapeuten suchen, bei dem Sie Ihre Massage oder Fangopackung einlösen. Oder aber Sie steigern den wohltuenden Effekt erheblich und verbinden die Behandlungen mit einer kleinen Auszeit in einem Heilbad oder Kurort. Der Ausbruch aus dem Alltag, das erholsame Umfeld und viele weitere Begleitangebote vor Ort erhöhen und verlängern die Wirkung der Behandlung nachhaltig.

Die Kosten für die Anwendung übernimmt die Krankenkasse, Sie leisten nur die übliche Zuzahlung von 10 EUR pro Rezept und 10% der Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Anreise organisieren und zahlen Sie selbst.

Tipp: Suchen Sie sich rechtzeitig direkt vor Ort einen Therapeuten und reservieren Sie die Termine. Bei der Suche steht Ihnen gern die Verwaltung oder das Tourismusbüro des jeweiligen Kurorts zur Seite.

Wenn Sie noch nicht beim Arzt waren, aber Beschwerden haben, können Sie auch direkt im Kurort oder Heilbad zum Arzt gehen.

Der Kurarzt kennt die ortstypischen Heilmittel und ihre Wirkungsweise aus langjähriger Erfahrung sehr gut und weiß, welche Anwendungen Ihnen am Besten helfen. Er steht Ihnen während der Behandlung zur Seite, kann diese falls nötig auch ändern oder Folgerezepte ausstellen.

Auch bei dieser Variante können Sie neben den verschriebenen Anwendungen das erholsame Klima genießen und die Seele baumeln lassen. So hält der Erholungseffekt besonders lange an und Sie fühlen sich rundum entspannt und wohl.

Bei der Verordnung von Heilmitteln tragen Sie 10 % der Kosten als Zuzahlung. Außerdem sind 10 EUR pro Rezept zu leisten. Die Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR entfällt nur, wenn Sie eine Überweisung "Zum Allgemeinazrt" vorlegen können. Eine Überweisung zu einem Facharzt gilt jedoch nicht. Denn was viele nicht wissen: Kurärzte (oder auch Badearzt genannt) sind in der Regel Allgemeinmediziner und gehören nicht zu einer Fachrichtung wie Haut- oder Zahnärzte.

Ihr Hotel, Essen und Trinken sowie die Anfahrt zahlen Sie auch hier aus eigener Tasche.

Deutsche Kurorte und Heilbäder sind Kompetenzzentren der Gesundheit. Da Vorsorgemaßnahmen für ein gesundes Leben eine wichtige Rolle spielen, finden Sie hier ein vielfältiges Angebot an guten Kursen. Erkundigen Sie sich, welche Präventionsmaßnahmen Ihre Krankenkasse anbietet oder unterstützt. Nordic-Walking-Kurse, autogenes Training, Raucherentwöhnung oder Ernährungsberatung – die Auswahl ist groß und für jedes Bedürfnis etwas dabei. Bei Unterkunft, Mahlzeiten und Anfahrt haben Sie die freie Wahl, das können Sie je nach Geschmack und Geldbeutel aussuchen. Die Kosten übernehmen Sie selbst.

Wieviel eine Krankenkasse zu den Vorsorge-Kursen dazu gibt, ist unterschiedlich. Informieren Sie sich online auf der Website der Kasse oder lassen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner beraten. Einige Kassen fördern zwei Kurse im Jahr mit je 80% Erstattung, bei anderen ist es weniger. Zuzahlungsbefreite können noch höhere Zuschüsse erhalten, und Kinder (unter 18) bekommen oftmals sogar alles wieder.

Tipp: Besuchen Sie den gebuchten Kurs regelmäßig! Sie müssen an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben, um den Zuschuss zu bekommen.

Wie läuft das dann mit der Erstattung?

Zunächst müssen Sie den Kurs aus eigener Tasche bezahlen. Um die Erstattung von Ihrer Krankenkasse hinterher zu bekommen, reichen Sie die Teilnahmebescheinigung des anerkannten Kurses und die Quittung über die bezahlte Kursgebühr jeweils im Original ein. Es werden ausschließlich die anfallenden Kursgebühren erstattet: Eintrittsgelder, Kursbegleitmaterialien, Fahrtkosten oder die Lebensmittel für einen Kurs zur gesunden Ernährung müssen Sie selbst übernehmen.